Schwarzer Anzug ist keine typische Berufskleidung eines Orchestermusikers
Die Aufwendungen für ein schwarzes Sakko und eine schwarze Hose eines Orchestermusikers sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Für einen Orchestermusiker stellen solche Bekleidungsstücke keine typische Berufskleidung dar, sie fördern vielmehr das festliche Erscheinungsbild des gesamten Orchesters. Solche Kleidungsstücke gehören zur bürgerlichen Kleidung. Die Aufwendungen hierfür stellen Kosten der privaten Lebensführung dar.
Bei bestimmten Berufsgruppen ist dies anders zu beurteilen.
So gehören z. B. bei Leichenbestattern oder Oberkellnern schwarze Anzüge zur typischen Berufskleidung.

