Im Pflegeheim untergebrachte Ehegatten: Doppelte Kürzung der Haushaltsersparnis

Bei Unterbringung in einem Pflegeheim sind die entstandenen außergewöhnlichen Belastungen um ersparte Aufwendungen - wie Verpflegung oder Miete -zu kürzen.
Fraglich ist jedoch, ob eine doppelte Haushaltsersparnis abzuziehen ist, wenn zwei Personen aus demselben Haushalt krankheitsbedingt im Heim untergebracht sind.
Ein im Heim untergebrachtes Ehepaar begehrte, die Haushaltsersparnis in geringerem Umfang abzuziehen. Da keine zwei Haushalte aufgelöst wurden, sei auch nicht der zweifache Ersparnisabzug gerechtfertigt. Der Bundesfinanzhof hätte in einer früheren Entscheidung deutlich gemacht, dass die Haushaltsersparnis haushaltsbezogen zu werten sei.
Das Finanzgericht Nürnberg folgte dieser Auffassung nicht.
Da die Kläger beide im Heim untergebracht wurden und diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht hatten, hielt das Gericht die Kürzung für jeden der Beiden richtig. Bei Ehegatten seien die normalen Lebenshaltungskosten üblicherweise höher als bei Einzelpersonen.
Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.

 

Veröffentlicht am: 2. November 2016