Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen

Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf eine Altersrente (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) anzurechnen und können bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen, dass bereits ausgezahlte Renten zurückgezahlt werden müssen. Ein Rentner bezog neben seiner Altersrente Einnahmen aus einem „400-€-Job“. Audem hatte er Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage von 253 € im Jahr. Das überstieg die damals geltende Hinzuverdienstgrenze von 400 € (jetzt: 450 €) monatlich. Der Rentner hatte deshalb nur noch Anspruch auf 2/3 der Vollrente, weil das Sozialgericht Mainz die Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage als Arbeitseinkommen betrachtete.

Veröffentlicht am: 4. Mai 2016