Verteilung eines Übergangsgewinns

Beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Einnahme- Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich kann der Übergangsgewinn auf Antrag auf bis zu drei Jahre verteilt werden. Wird ein solcher Antrag gestellt und die Finanzverwaltung entscheidet darüber, ist diese Entscheidung auch hinsichtlich der Höhe des Übergangsgewinns bindend. Ist der Steuerbescheid für das Übergangsjahr bestandskräftig und nach den Vorschriften der Abgabenordnung nicht mehr änderbar, sind damit auch die auf die Folgejahre entfallenden Teile des Übergangsgewinns unabänderlich.

Veröffentlicht am: 2. Mai 2016