Besteuerung von Zinsen für Rentennachzahlung

Zinsen, die für eine verspätet gezahlte Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden, führen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen. Solche Zinsen werden zum Ausgleich der mit der verspäteten Zahlung verbundenen Nachteile geleistet und stellen wirtschaftlich Entgelt für die verspätete Zurverfügungstellung von Kapital dar. Nach Sinn und Zweck des Alterseinkünftegesetzes ist die Einbeziehung solcher Zinsen in die Einkunftsart „sonstige Einkünfte“ nicht vorgesehen.

Veröffentlicht am: 4. März 2016