Gewerbesteuerbefreiung für die Betriebsgesellschaft schlägt auf die Besitzgesellschaft durch

Eine GmbH & Co. KG (Besitzgesellschaft) verpachtete ihr Grundstück einschließlich Inventar an eine GmbH (Betriebsgesellschaft). Die Gesellschafterstruktur beider Gesellschaften war identisch. Dadurch lag eine steuerlich zu beachtende Betriebsaufspaltung vor. Die GmbH betrieb auf dem Grundstück eine Klinik zur Behandlung von Krebserkrankungen. Auf Grund dieser Tätigkeit war sie von der Gewerbesteuer befreit. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs führt die Betriebsaufspaltung dazu, dass die Gewerbesteuerbefreiung für die Betriebsgesellschaft auf die Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit der Besitzgesellschaft durchschlägt. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass es sich für die Betriebsgesellschaft um eine rechtsformneutrale Gewerbesteuerbefreiung handelt. Sie kann nicht dazu führen, dass es bei „aufgespaltenen“ Unternehmen zur Schlechterstellung gegenüber einem „Einheitsunternehmen“ kommt. Im Übrigen dient die Gewerbesteuerbefreiung der Kostenentlastung bei den Trägern von Krankenhäusern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen.

Veröffentlicht am: 3. März 2016