Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist einschließlich der darauf entfallenden Nebenleistungen steuerlich keine berücksichtigungsfähige Betriebsausgabe. Allerdings erfolgt ihre teilweise oder vollständige Anrechnung auf die Einkommensteuer. Die seit dem Veranlagungszeitraum 2008 geltende Regelung stellt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs keinen Eingriff in die verfassungsrechtlich zu beachtende Eigentumsgarantie dar. Mit der Kompensation des Abzugsverbots durch die Möglichkeit der einkommensteuerrechtlichen Anrechnung wird zwar das objektiv vom Gesetzgeber zu beachtende Nettoprinzip durchbrochen. Das ist jedoch nach Auffassung des Gerichts sachlich gerechtfertigt und auf Grund der Anrechnungsmöglichkeit hinnehmbar.

Veröffentlicht am: 3. März 2016