Aufwendungen für Umwegfahrten eines Freiberuflers für Mandantenbesuche

Neben der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Büro eines Freiberuflers können für Umwegfahrten anlässlich von Mandantenbesuchen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen berücksichtigt werden. Die Entfernungspauschale ist nicht zu kürzen. Die Abzugsbeschränkung durch die gesetzliche Entfernungspauschale gilt für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte auch dann, wenn die Hin- und Rückfahrt aus betrieblichem Anlass unterbrochen wird. Für die Weiterfahrtstrecke zu den jeweilig aufgesuchten Mandanten können die auf diese Strecke entfallenden tatsächlichen Kosten zusätzlich als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Veröffentlicht am: 2. März 2016