Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen

Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2014 entschieden, dass die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung der Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage dient und somit als vorbeugende Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen ist. Die regelmäßige Überprüfung von Geräten und Anlagen auf deren Funktionsfähigkeit sichert die nachhaltige Nutzbarkeit, dient der Vorbeugung von Schäden und gehört damit zu den Instandhaltungen. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich dem angeschlossen und in allen noch offenen Fällen keine Bedenken, bei Schornsteinfegerleistungen die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung zu gewähren. Dies gilt sowohl für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau als auch für Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten sowie sonstige Handwerkerleistungen.

Veröffentlicht am: 3. Februar 2016
Kategorie: Bauen / Wohnen