Korrektur eines Gewinnfeststellungsbescheids bei nachträglichem Bekanntwerden einer Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn – neben weiteren Voraussetzungen – einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden. Werden dem Finanzamt erst nach einer erfolgten Gewinnfeststellung in einer nachfolgenden Außenprüfung der Abschluss eines Mietvertrags zwischen Besitzund Betriebsunternehmen und die weiteren Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung bekannt, ist der Feststellungsbescheid wegen nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen aufzuheben oder zu ändern.

Veröffentlicht am: 2. Dezember 2015
Kategorie: Verbraucher / Recht