Außergewöhnliche Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

Ob die Kosten zur Heilung einer Erkrankung als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können, hängt von der Notwendigkeit der Maßnahme ab. In bestimmten Fällen muss die Notwendigkeit der angewandten Behandlungsmethode nachgewiesen werden. Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist als Nachweis ein amtsärztliches Gutachten oder die Bescheinigung des medizinischen Dienstes vorzulegen. Da sich die wissenschaftliche Anerkennung von Heilbehandlungsmethoden permanent ändert, ist der Behandlungstermin, zu dem solche Kosten anfallen, maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung dieser Voraussetzung.

Veröffentlicht am: 23. Dezember 2015
Kategorie: Verbraucher / Recht