Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Eheleuten

Der Haupthausstand zweier berufstätiger Eheleute befindet sich nicht automatisch dort, wo sie sich gemeinsam überwiegend aufhalten. Ob eine außerhalb des Beschäftigungsortes gelegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist, richtet sich nach der Gesamtwürdigung aller Umstände des Falls. In diesem Zusammenhang spielt es eine Rolle, wie oft und wie lange sich der Arbeitnehmer in der einen oder anderen Wohnung aufhält, wie die Wohnungen ausgestattet sind und welche Größe sie haben. Auch die Dauer des Aufenthalts am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen sowie die Anzahl der Heimfahrten sind zu berücksichtigen. Von erheblicher Bedeutung sind auch die persönlichen Beziehungen am jeweiligen Wohnort, wie z. B. Vereinszugehörigkeiten und andere Aktivitäten.

Veröffentlicht am: 3. Dezember 2015
Kategorie: Bauen / Wohnen