Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld

Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Die Kindergeldberechtigten und die Kinder werden ab dem 1.1.2016 von der Familienkasse durch die an sie vergebene IdNr zu identifizieren sein. Es empfiehlt sich, die ab 2016 erforderlichen Steuer-Identifikationsnummern am besten gleich der Kindergeldkasse mitzuteilen. Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes finden Sie im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Ihre Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder in Ihrem Einkommensteuerbescheid verzeichnet.

Veröffentlicht am: 3. November 2015