Umsatzsteuerfreie Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts

Bei einem Reihengeschäft schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab (A verkauft an B. B weiter an C). Wird der Gegenstand dabei vom ersten Verkäufer direkt zum letzten Erwerber transportiert (also von A zu C), liegen diesem Transportvorgang zwei Umsatzgeschäfte (Lieferungen) zu Grunde. Die Warenbewegung muss einem dieser Geschäfte zugeordnet werden. Denn nur eine bewegte Lieferung kann gegebenenfalls als innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhrlieferung steuerfrei sein. Für die Zuordnung kommt es nicht auf die Erteilung des Transportauftrags an. Grundsätzlich ist die erste Lieferung (von A an B) steuerfrei. Anders ist es jedoch, wenn B dem C bereits Verfügungsmacht an der Ware verschafft hat, bevor die Ware das Inland verlassen hat. Das ist aufgrund der objektiven Umstände des Einzelfalls und nicht lediglich anhand der Erklärungen der Beteiligten zu prüfen. Hinweis: Ein inländischer Unternehmer sollte sich von seinem ausländischen Abnehmer versichern lassen, dass dieser die Verfügungsmacht nicht auf einen Dritten überträgt, bevor der Gegenstand der Lieferung das Inland verlassen hat. Verstößt der ausländische Abnehmer gegen diese Versicherung, kommt die Gewährung von Vertrauensschutz für den inländischen Unternehmer in Betracht.

Veröffentlicht am: 2. September 2015