Gewinne aus Finanztermingeschäften im Zusammenhang mit privater Immobilienfinanzierung sind keine Vermietungseinkünfte

Eine GbR erzielte Vermietungseinkünfte. Sie hatte ihre Immobilien mit Krediten finanziert und zur Absicherung des Zinsrisikos sog. Finanztermingeschäfte abgeschlossen. Bei Beendigung der Finanztermingeschäfte im Jahr 2007 machte sie hieraus Gewinne von mehr als 2 Mio. €, die sie wegen der bis 2008 geltenden Spekulationsfrist von einem Jahr als nicht steuerbar erklärte. Das Finanzamt versteuerte die Gewinne als Vermietungseinkünfte, weil die Kredite und die Finanztermingeschäfte betragsmäßig aufeinander abgestimmt waren. Der Bundesfinanzhof entschied aber, dass die Gewinne sonstige Einkünfte darstellen und deswegen nur innerhalb der Spekulationsfrist zu versteuern sind. Die damals geltende Spekulationsfrist war aber bereits abgelaufen. Hinweis: Gewinne aus ab 2009 abgeschlossenen Finanztermingeschäften sind unabhängig von der Behaltenszeit als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig.

Veröffentlicht am: 1. September 2015