Informationspflicht gegenüber deutschen Finanzbehörden für unselbstständige ausländische Zweigstellen einer deutschen Bank für Zeiträume vor dem 1.1.2011

Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts forderte eine inländische Bank auf, Kontenauskünfte zu erteilen. Es handelte sich um Konten, die in ihrer österreichischen Zweigstelle für einen verstorbenen in Deutschland steuerpflichtigen Konteninhaber geführt wurden. Sie betrafen die Zeit zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Januar 2009. Von dem Kreditinstitut wurde das Auskunftsersuchen mit Hinweis auf die in Österreich bestehende Strafbarkeit der Verletzung des Bankgeheimnisses abgelehnt. Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, ob das Auskunftsersuchen der Steuerfahndungsstelle unter EU-rechtlichen Gesichtspunkten das Recht der Niederlassungsfreiheit verletzt. Sollte dies der Fall sein, wäre die Aufforderung rechtswidrig. Eine Auskunft dürfte nicht erteilt werden. Aus diesem Grund wurde die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. [b]Hinweis:[/b] Die aufgeworfene Frage betrifft das hältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich bis zum 31. Dezember 2010. Für die Zeit danach haben beide Staaten den gegenseitigen Informationsaustausch neu geregelt. Seitdem besteht auch für unselbstständige Niederlassungen deutscher Banken eine Informationspflicht.

Veröffentlicht am: 4. Mai 2015