Freiberufliche Tätigkeit selbstständiger Ärzte trotz Beschäftigung angestellter Ärzte

Selbstständige Ärzte üben ihren Beruf auch dann leitend und eigenverantwortlich aus, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. Voraussetzung ist, dass sie die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patienten durchführen, für den Einzelfall die Behandlungsmethode festlegen und sich die Behandlung problematischer Fälle vorbehalten. Die Leistungen müssen von ihnen geprägt sein. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist im Einzelfall zu prüfen.

Veröffentlicht am: 1. April 2015