Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

Ein Wohnen am Beschäftigungsort ist dann gegeben, wenn es dem Arbeitnehmer möglich ist, von dieser Wohnung aus seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen. Auch wenn die Zweitwohnung näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt, spricht das nicht gegen die berufliche Veranlassung der Wohnungswahl. Grundsätzlich ist die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein wesentliches Indiz dafür, ob eine doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst ist. Dies ist jedoch nicht allein entscheidend. Das gilt insbesondere dann, wenn andere Kriterien eine wesentliche Rolle spielen. Neben der verkehrsgünstigeren Lage der Wohnung können auch andere Gründe, wie z. B. Einrichtungen am Ort des Zweitwohnsitzes, die für die berufliche Tätigkeit nicht nur von nachrangiger Bedeutung sind, ein Indiz für die berufliche Veranlassung der Wohnungswahl sein.

Veröffentlicht am: 1. April 2015