Kindergeld für nicht verheiratete Tochter mit eigenem Kind
Auch für nicht verheiratete volljährige Kinder mit eigenem Kind besteht ein Kindergeldanspruch, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob dieses Kind Unterhaltsansprüche gegen den Kindesvater hat oder ob tatsächlich auch Unterhalt gezahlt wird. Dies hat der Bundesfinanzhof unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.