Steuerpflicht des unentgeltlichen Verzichts auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht
Der vorzeitige Verzicht auf ein zurückbehaltenes Nießbrauchsrecht ist schenkungsteuerpflichtig. Es ist eine stichtagsbezogene Bewertung vorzunehmen. Der beim Erwerb des nießbrauchsbelasteten Vermögens unberücksichtigt gebliebene Wert des Nutzungsrechts ist von der Bemessungsgrundlage für den Verzicht in Abzug zu bringen.