Umsatzsteuererstattungen für mehrere Jahre sind einkommensteuerbegünstigte außerordentliche Einkünfte

Ein Unternehmer hatte jahrelang um die Steuerfreiheit seiner Umsätze aus Geldspielautomaten gestritten und letztendlich Recht bekommen. Ihm wurden in einem Jahr mehr als 95.000 € Umsatzsteuer erstattet, die seinen Betriebsgewinn erhöhten. Er beantragte wegen dieser außerordentlichen Einkünfte eine niedrigere Einkommensteuerfestsetzung wegen sog. „mehrjähriger Tätigkeit“. Das Finanzamt meinte, Gewerbetreibende hätten hierauf keinen Anspruch. Der Bundesfinanzhof gab dem Unternehmer Recht, weil ein einmaliger Ertrag aus der Umsatzsteuererstattung für mehrere Jahre zu einer Zusammenballung von Einnahmen führt und nach dem Sinn des Gesetzes steuerbegünstigt ist.

Veröffentlicht am: 24. Dezember 2014