Grunderwerbsteuer bei Übertragung einer Kommanditbeteiligung auf den einzigen

Der Grunderwerbsteuer unterliegt regelmäßig der Verkauf eines Grundstücks. Grunderwerbsteuerpflichtig ist aber u. a. auch der Erwerb einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft, wenn sich dadurch mindestens 95 % der Anteile in einer Hand vereinigen. Es reicht aus, wenn die Anteile teils unmittelbar und teils mittelbar gehalten werden. Beispiel: An einer grundbesitzenden GmbH & Co. KG sind als Kommanditisten A und B zu je 50 % beteiligt. Alleinige Anteilseignerin der Komplementär-GmbH ist die KG (sog.Einheits-KG). A überträgt seinen Kommanditanteil auf B. Der Vorgang löst Grunderwerbsteuer aus. B ist nunmehr alleiniger Kommanditist und somit zu 100 % unmittelbar an der KG beteiligt. Über die KG ist er auch mittelbar zu 100 % an der Komplementär-GmbH beteiligt.

Veröffentlicht am: 4. November 2014
Kategorie: Medien / Marketing