Reform des Lebensversicherungsrechts

Im Juli 2014 wurde das so genannte Lebensversicherungsreformgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll Lebensversicherer und Versicherungsnehmer vor den Folgen der bestehenden Niedrigzinsen schützen. Die wichtigsten Regelungen/Auswirkungen im Einzelnen: - Bewertungsreserven: Versicherte sollen bei Kündigung oder regulärem Ablauf nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden. Unternehmen dürfen diese nur insoweit ausschütten, wie Garantiezusagen für die restlichen Versicherten gesichert sind. Grundsätzlich gilt die Änderung für alle bestehenden und zukünftigen Verträge, die Folgen hängen aber von der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen ab. - Risikogewinne: Die Beteiligung der Kunden an den Risikogewinnen der Unternehmen wird von 75 % auf 90 % erhöht. Hier handelt es sich um Überschüsse, die sich durch eine vorsichtige Kalkulation der Versicherer ergeben. - Garantiezins: Zum 1.1.2015 soll er für Neu-Verträge von 1,75 % auf 1,25 % gesenkt werden. Alt-Verträge sind davon nicht betroffen. - Kostentransparenz: Wie bei Riester-Produkten sind zukünftig die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge anzugeben. - Ausschüttungssperre: Wenn eine Garantieleistung gefährdet ist, kann die Aufsicht ein Verbot von Dividendenzahlungen an Aktionäre verhängen. Das gilt nicht für Gewinnabführungsverträge an Muttergesellschaften.

Veröffentlicht am: 3. November 2014
Kategorie: Medien / Marketing