Sturz während eines Ski-Events ist kein Arbeitsunfall

Eine Geschäftsbank hatte ausgewählte Kunden zu einem mehrtägigen Ski-Event mit Informationen zu aktuellen Finanzthemen eingeladen. Alle Teilnehmer nutzten die Veranstaltung, um Geschäftskontakte zu pflegen und neu zu begründen. Bei einer Ski-Abfahrt stürzte ein Teilnehmer und zog sich einen Kreuzbandriss zu. Er meinte, der Skiunfall müsse als Arbeitsunfall anerkannt werden. Die Berufsgenossenschaft lehnte dies ab. Das Landessozialgericht Bayern folgte dieser Ablehnung, weil der Ski-Event nicht nur betriebliche Bezüge hatte. Gesetzlich unfallversichert ist nur, wer im Unfallmoment für Unternehmenszwecke tätig ist. Auf der Skipiste bei der Abfahrt aber sind geschäftliche Besprechungen aus Kommunikationsgründen auszuschließen. Der Sturz auf der Piste war damit kein Arbeitsunfall.

Veröffentlicht am: 5. August 2014