Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung
Die Durchführung von Yoga-Kursen ist nicht als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei, wenn die Kurse keinen unmittelbaren Bezug zu Krankheiten aufweisen. Ob sich die Krankenkasse an diesen Kosten beteiligt, hat für die umsatzsteuerliche Beurteilung keine Bedeutung. Voraussetzung ist vielmehr, dass die Leistungen aufgrund ärztlicher Indikation nach entsprechender ärztlicher Verordnung erbracht werden.