Hinterbliebenenversorgung für den neuen Lebenspartner kann verdeckte Gewinnausschüttung sein

Eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erteilte Pensionszusage kann nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen. Ansonsten ist die Zusage nicht mehr erdienbar und die Zuführungen zur gebildeten Pensionsrückstellung sind als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren. Dieses gilt auch, wenn dem Geschäftsführer zu Gunsten seiner neuen Lebenspartnerin nach dem Tod der bis dahin begünstigten Ehefrau eine Versorgungsanwartschaft(Neuzusage) erteilt und dabei die Zehnjahresfrist nicht eingehalten wird.

Veröffentlicht am: 4. August 2014
Kategorie: Verbraucher / Recht