Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

Wer Kindergeld beantragt hat oder erhält, hat der Familienkasse sämtliche Veränderungen im Zusammenhang mit dem Bezug unverzüglich zu melden. Der Bundesfinanzhof hat deshalb die Rückforderung von Kindergeld durch die Familienkasse bestätigt. Ein Kindergeldberechtigter war von einem privaten zu einem öffentlichrechtlichen Arbeitgeber gewechselt, sodass die sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes von der Familienkasse auf den öffentlichrechtlichen Arbeitgeber überging. Da neben diesem auch die Familienkasse das von ihr festgesetzte Kindergeld auszahlte, war die Familienkasse zur Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung des von ihr gezahlten Kindergeldes befugt. Der Vater konnte aufgrund der von ihm selbst verursachten unvereinbaren Mehrfachberücksichtigung nicht auf die Bestandskraft der Kindergeldfestsetzung vertrauen.

Veröffentlicht am: 3. Juli 2014
Kategorie: Familie / Kind