Reiserücktrittsversicherung bei Zahlung mit Kreditkarte

Steht in den Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung, dass diese nur eintritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Wird eine Anzahlung des Reisepreises mittels Überweisung geleistet, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht in Kraft. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München die Klage eines Kreditkartenbesitzers gegen eine Versicherung auf Ersatz von Stornokosten abgewiesen. Nach der Entscheidung des Gerichts ist eine solche Versicherungsbedingung weder überraschend noch benachteiligt sie den Reisenden unangemessen. Es liege auf der Hand, dass Zusatzleistungen, die eine Kreditkarte biete, nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn die Kreditkarte auch als Zahlungsmittel verwendet werde. Es bestehe auch ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse daran, dass der gesamte Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlt werde, weil hierbei auch Kreditkartengebühren zugunsten des Kreditkartenunternehmens anfielen, deren Höhe sich regelmäßig nach der Höhe der Zahlung mit der Kreditkarte richte.

Veröffentlicht am: 5. Juni 2014