Kein Vorkaufsrecht eines Mieters bei Verkauf eines Mehrfamilienhauses

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Mieter ein Recht darauf hat, seine Wohnung zu kaufen, wenn das ganze Haus verkauft wird und der neue Eigentümer es in Eigentumswohnungen aufteilt. Nach Auffassung des Gerichts besteht ein Vorkaufsrecht des Mieters nur, wenn der Verkäufer selbst das Haus aufteilt oder sich zumindest gegenüber dem Käufer dazu verpflichtet. In dem entschiedenen Fall hatte der Erwerber das Haus gekauft und erst anschließend aufgeteilt. In diesem Fall greift das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters nicht. Ein Vorkaufsrecht kann in einem solchen Fall nur entstehen, wenn Rechtsmissbrauch vorliegt. Dies setzt voraus, dass Verkäufer und Käufer nur zur Vermeidung des Vorkaufsrechts bewusst auf eine beabsichtigte Teilung vor Verkauf des Hauses verzichten. Einen derartigen Missbrauch nahm das Gericht jedoch nicht an.

Veröffentlicht am: 2. April 2014
Kategorie: Bauen / Wohnen