Umsatzsteuersatz bei Leistungen für Kindergärten

Liefert ein Unternehmer fertige Speisen in Warmhaltebehältern an Kindergärten zu festen Zeitpunkten, stimmt er außerdem den Speiseplan wöchentlich ab, zieht das Entgelt für die Mahlzeiten bei den Eltern ein, portioniert das Essen vor Ort in Schüsseln und reinigt nach dem Essen Geschirr und Besteck, unterliegen alle seine Leistungen dem Regelsteuersatz. Dies gilt selbst dann, wenn die Speisen in einem standardisierten Produktionsablauf hergestellt werden.

Veröffentlicht am: 7. März 2014