- Sie sind hier:
- Startseite
- WKS-Gruppe
- 19 % Umsatzsteuer auf Kaffeegetränke
19 % Umsatzsteuer auf Kaffeegetränke
Der Verkauf frisch zubereiteter Kaffeegetränke unterliegt dem allgemeinen Steuersatz von 19 %. Ob der Kaffee zum sofortigen Verzehr an einem Imbissstand angeboten wird oder ob der Verkauf mit Dienstleistungselementen verbunden ist, ist nicht entscheidend.
Veröffentlicht am: 6. März 2014
Kategorie:
Geld / Finanzen / Versicherungen
WKS-Gruppe
- Maxstr. 9
Deutschland-76437 Rastatt - +49 (7222) 970-0
- +49 (7222) 970-197
activo™ aktuell
Erhalten Sie Neuigkeiten direkt in Ihr Postfach. Bequem, kostenfrei und tagesaktuell.