19 % Umsatzsteuer auf Kaffeegetränke

Der Verkauf frisch zubereiteter Kaffeegetränke unterliegt dem allgemeinen Steuersatz von 19 %. Ob der Kaffee zum sofortigen Verzehr an einem Imbissstand angeboten wird oder ob der Verkauf mit Dienstleistungselementen verbunden ist, ist nicht entscheidend.

Veröffentlicht am: 6. März 2014