Kein Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen zur Ausführung steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen, wenn bei Lieferung im Inland Vorsteuerabzug ausgeschlossen wäre

Der Unternehmer kann die Umsatzsteuer auf eine Eingangsleistung regelmäßig nur dann als Vorsteuer abziehen, wenn er die Eingangsleistung zur Ausführung steuerpflichtiger Ausgangsleistungen verwendet. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kann er, obwohl diese steuerfrei sind, ausnahmsweise die Umsatzsteuer auf die Eingangsleistung als Vorsteuer abziehen. Der Vorsteuerabzug ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Lieferung dieses Gegenstands (im konkreten Fall menschliches Blut) im Inland ohne Möglichkeit zum Vorsteuerabzug steuerfrei wäre. Ansonsten wäre ein Vorsteuerabzug ohne Besteuerung auf der nachfolgenden Stufe möglich.

Veröffentlicht am: 6. März 2014