Übertragung einer Zweit- oder Ferienwohnung ist nicht steuerbegünstigt

Schenkt der Ehemann seiner Ehefrau das von beiden zu eigenen Wohnzwecken genutzte Familienheim, ist die Übertragung schenkungsteuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass das Familienheim den Mittelpunkt des familiären Lebens darstellt. Handelt es sich bei dem übertragenen Objekt um eine Ferien- oder Zweitwohnung, kommen nur die allgemeinen für Wohngrundstücke geltenden Ansatz- und Bewertungsregeln zur Anwendung. In solchen Wohnungen oder Häusern befindet sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute. Dies gilt selbst dann, wenn derartige Grundstücke ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt und nicht vermietet werden.

Veröffentlicht am: 5. März 2014