Sonderausgabenabzug für den Besuch einer Privatschule in den USA

Schulgeldzahlungen für den Besuch einer Privatschule in den USA sind nicht als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Das gilt auch dann, wenn diese Schule zu einem Abschluss führt, der dem einer inländischen Schule gleichwertig ist. Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurden die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Schulgeld neu definiert. Danach sind neben inländischen Schulen nur solche begünstigt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen sind, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Gleichgestellt ist außerdem der Besuch einer Deutschen Schule im Ausland, unabhängig von ihrer Belegenheit. Andere Privatschulen in einem Drittland erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Veröffentlicht am: 4. Dezember 2013