Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

Der Käufer eines Neuwagens kann grundsätzlich erwarten, dass die von ihm verlangte Nachbesserung technisch den Zustand herbeiführt, der dem werkseitigen Auslieferungsstandard entspricht. Verlangt der Käufer eines Neuwagens die Beseitigung von Mängeln, verzichtet er damit nicht auf die mit der Neuwagenbestellung vereinbarte Beschaffenheit einer Fabrikneuheit des Fahrzeugs. Wird durch die Nachbesserungsarbeiten ein Fahrzeugzustand, wie er normalerweise bei einer werkseitigen Auslieferung besteht, nicht erreicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dabei auch nicht wegen Unerheblichkeit der Pflichtverletzung ausgeschlossen, weil der als Beschaffenheit vereinbarte fabrikneue Zustand des Fahrzeugs ein maßgeblicher Gesichtspunkt bei der Kaufentscheidung ist und auch wirtschaftlich eine Rolle spielt, da Fahrzeuge, die nicht mehr als fabrikneu gelten, mit deutlichem Preisabschlägen gehandelt werden.

Veröffentlicht am: 6. Juni 2013
Kategorie: Verbraucher / Recht