Veruntreute Beträge kein Arbeitslohn

Rechnet sich ein Arbeitnehmer einen höheren Arbeitslohn aus als ihm zusteht und zahlt er sich diese Beträge aus, so ist der das vereinbarte Entgelt übersteigende Betrag kein Arbeitslohn. Dem entsprechend sind auch die darauf basierenden Lohnsteuerfestsetzungen zu ändern, soweit sie noch unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen. Außerdem ist auch eine Änderung der mit falschen Werten übermittelten Lohnsteuerbescheinigung möglich.

Veröffentlicht am: 5. Juni 2013