Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung

Die Abfindung einer Erfindervergütung ist als steuerbegünstigte Entschädigung anzusehen, wenn für den Arbeitnehmer trotz gütlicher Einigung mit seinem Arbeitgeber eine Zwangssituation vorgelegen hat. Ein angestellter Techniker hatte für seinen Arbeitgeber zahlreiche Erfindungen gemacht, die auch patentiert wurden. Vergütungen für diese Erfindungen wurden vereinbarungsgemäß über die Laufzeit der Patente jährlich gezahlt. Nach Eintritt in den Ruhestand einigten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf, dass die nach der ursprünglichen Vereinbarung noch nicht fälligen Vergütungen für noch laufende Patente in einem Betrag abgefunden werden sollten. Zwar hätte der Arbeitnehmer lieber weiterhin jährliche Zahlungen bekommen, er stimmte jedoch im Interesse einer einvernehmlichen Regelung und unter Berücksichtigung der endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Abfindungsvereinbarung zu. Das Finanzamt lehnte eine ermäßigte Besteuerung dieser Abfindung ab. Der Bundesfinanzhof wertete dies jedoch anders und sah die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von zusammengeballt zufließenden Einnahmen als gegeben an.

Veröffentlicht am: 8. Oktober 2012