Innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1.1.2012
Innergemeinschaftliche Warenlieferungen sind umsatzsteuerfrei, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unternehmer müssen die Voraussetzungen u. a. durch sog. Buch- und Belegnachweise erbringen. Die Bundesregierung hat grundlegende Änderungen beschlossen, die mit Wirkung zum 1.1.2012 in Kraft getreten sind.