Begriff des leitenden Angestellten

Ein Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Gericht bedarf dann keiner Begründung, wenn es sich bei dem Arbeitnehmer um einen leitenden Angestellten handelt. Dies ist nur der Fall, wenn er sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis zur Einstellung und Entlassung befugt ist, also den Arbeitgeber selbstständig verpflichten kann. Es reicht nicht, dass der Arbeitnehmer lediglich informellen Einfluss ausüben und Vorschläge unterbreiten kann.

Veröffentlicht am: 23. April 2012