Innergemeinschaftliche Lieferung unterliegt der Umsatzsteuer, wenn sich der Lieferer wissentlich an einer Steuerhinterziehung des Abnehmers beteiligt

Innergemeinschaftliche Lieferungen sind von Gesetzes wegen umsatzsteuerfrei. Sie unterliegen beim Erwerber als innergemeinschaftlicher Erwerb der Umsatzsteuer. Weiß der leistende Unternehmer, dass der Erwerber im Bestimmungsland falsche Angaben macht, um eine Besteuerung als innergemeinschaftlichen Erwerb zu vermeiden, unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob die objektiven Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung (Verbringen eines Gegenstands in einen anderen EUMitgliedstaat) erfüllt sind.

Veröffentlicht am: 26. März 2012