Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts

Verkaufen mehrere Unternehmer nacheinander denselben Gegenstand und gelangt der Gegenstand direkt vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, spricht man von einem Reihengeschäft. Umsatzsteuerlich liegen mehrere Lieferungen vor, die jeweils einzeln bezüglich Leistungsort, Steuerbefreiung oder Steuersatz zu beurteilen sind. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei einem Reihengeschäft mit zwei Lieferungen und drei Beteiligten die erste Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei ist, wenn der erste Abnehmer einem Beauftragten eine Vollmacht zur Abholung des gelieferten Gegenstandes in das übrige Gemeinschaftsgebiet erteilt, die Kosten für die Beförderung aber vom zweiten Abnehmer getragen werden. Im zu entscheidenden Fall hatte ein deutscher Autohändler einen PKW an ein spanisches Unternehmen (Abnehmer 1) veräußert. Ohne dass der deutsche Händler davon Kenntnis hatte, verkaufte das spanische Unternehmen den Pkw an einen französischen Kunden weiter (Abnehmer 2). Unter Vorlage einer Vollmacht des Abnehmers 1 und der eidesstattlichen Versicherung, das Fahrzeug nach Spanien zu befördern, holte ein französischer Fahrer den PKW beim deutschen Autohändler ab. Dieser durfte - auch weil er alle Beleg- und Buchnachweise erfüllt hatte - zu Recht von einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nach Spanien ausgehen, weil die Beförderung durch den französischen Fahrer seiner Lieferung an das spanische Unternehmen zuzuordnen war.

Veröffentlicht am: 27. Februar 2012