Ausübung eines Grundstücksankaufsrechts nach der Scheidung kann grunderwerbsteuerfrei sein

Der Grundstückserwerb durch einen früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung ist grunderwerbsteuerfrei. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Ehemann seiner Ehefrau im Scheidungsverfahren das Recht eingeräumt, seinen Miteigentumsanteil an einem Wohnhaus zu kaufen (sog. Ankaufsrecht). Nach der Scheidung verstarb der Ehemann. Die Ehefrau schloss mit seinen Erben einen notariellen Übertragungsvertrag über den Miteigentumsanteil ab. Fraglich war jetzt, ob dies grunderwerbsteuerfrei war, weil der Vertrag mit den Erben geschlossen worden war. Das Gericht entschied, dass der Grundstückserwerb dann steuerfrei ist, wenn das Ankaufsrecht durch Willenserklärung gegenüber dem Ehemann noch zu dessen Lebzeiten ausgeübt worden war. Der Tag der notariellen Beurkundung der Übertragung ist unerheblich.

Veröffentlicht am: 30. November 2011