Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines ungeteilten Grundstücks mit fünf Mehrfamilienhäusern

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist Indiz für einen gewerblichen Grundstückshandel, wenn mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren (zwischen Anschaffung und Verkauf) veräußert werden. Allerdings kann auch die Veräußerung nur eines Objekts gewerblichen Grundstückshandel auslösen, wenn der Verkäufer bestimmten Berufsgruppen angehört oder die Veräußerungsabsicht schon vor Baubeginn festgestanden hat. Aktuell hat das Gericht entschieden, dass der Verkauf eines ungeteilten Grundstücks mit fünf Mehrfamilienhäusern nur ein Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze darstellt. Hinweis: Vor Veräußerung von Grundbesitz sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliegen kann.

Veröffentlicht am: 17. Oktober 2011