Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind doch steuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof hat Mitte des vergangenen Jahres entschieden, dass Zinsen, die das Finanzamt auf Grund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerbürger zahlt, nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen einkommensteuerpflichtig sind. Die Freude über dieses Urteil dauerte nur wenige Monate. Das Jahressteuergesetz 2010 regelt, dass entsprechende Erstattungszinsen in allen noch offenen Fällen steuerpflichtige Kapitaleinnahmen sind. Das Finanzgericht Münster entschied, dass diese durch das Jahressteuergesetz rückwirkend angeordnete Besteuerung von Einkommensteuererstattungszinsen verfassungsgemäß ist. Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden. Hinweis: Da kaum damit zu rechnen ist, dass der Bundesfinanzhof seine erst vor kurzem getroffene Entscheidung ändern wird, sollte gegen belastende Einkommensteuerbescheide Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden.

Veröffentlicht am: 15. Juni 2011