Haushaltszugehörigkeit eines Kindes bei Trennung der Eltern

Trennen sich Eheleute und zieht ein Kind mit einem Elternteil in dessen neue Wohnung, hat dieser Elternteil einen Kindergeldanspruch. Wenn sich das Kind dann vorübergehend bei dem anderen Elternteil aufhält, führt das nicht zu einer Haushaltszugehörigkeit bei dem anderen Ehegatten. Diesem Elternteil steht damit auch kein Kindergeld zu. Bisher ist man davon ausgegangen, dass ein Wechsel der Haushaltszugehörigkeit „regelmäßig“ beim Aufenthalt des Kindes von mehr als drei Monaten anzunehmen ist, sofern eine Rückkehr nicht von vornherein feststeht. Dieser Dreimonatszeitraum ist jedoch keine starre Grenze, sondern kann ein Indiz dafür sein, dass die Haushaltszugehörigkeit gewechselt hat.

Veröffentlicht am: 10. Juni 2011