Die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag ist für jedes Kind gesondert durchzuführen

Im Rahmen der Steuerveranlagung wird überprüft, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu einer größeren Entlastung der Steuerpflichtigen führt (sog. Günstigerprüfung). Dabei zieht man vom zu versteuernden Einkommen den Kinderfreibetrag ab, ermittelt die hierauf entfallende Steuerminderung und vergleicht sie mit dem gezahlten Kindergeld. Bei mehreren Kindern können wegen des progressiven Steuertarifs die Kürzung und der Vergleich aller Kinderfreibeträge in einer Summe günstiger sein, als wenn diese Überprüfung für jedes Kind gesondert vorgenommen wird. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass die Günstigerprüfung für jedes Kind gesondert durchzuführen ist. Dadurch kann für ein Kind der Kinderfreibetrag, für ein anderes das Kindergeld günstiger sein.

Veröffentlicht am: 14. Februar 2011