Neues aus der Wirtschaft im Mai

Keine Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen für bar bezahlte Handwerkerrechnungen – Das ist eins der Themen aus dem Wirtschaftsleben im Mai.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen kann beim Leistungsempfänger zur Minderung seiner Einkommensteuer führen. Hierfür muss unter anderem folgende Voraussetzung erfüllt sein: Die Aufwendungen bei Leistungsempfänger sind weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten anzusehen. Außerdem muss die Zahlung auf Grund einer Rechnung auf das Bankkonto des Handwerkers geleistet werden. Damit schließt die Barzahlung eine Inanspruchnahme der Steuervergünstigung aus. Über folgende Themen informiert der monatliche Newsletter der WKS-Gruppe: • Besteuerung von Altersrenten ab dem Jahr 2005 verfassungskonform • Änderung der Lohnsteuerfestsetzung nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung • Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt dem Progressionsvorbehalt • In Warenhäusern beschäftigte Servicekräfte sind Arbeitnehmer, wenn sie arbeitnehmertypische Verträge besitzen • Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften kann abweichend vom Einkommensteuerbescheid festgestellt werden • Leasingkosten für Heizungsanlage sind keine umlagefähigen Betriebskosten

Veröffentlicht am: 8. Juni 2009