Der Bundestag beschließt die Reform der Kraftfahrzeugsteuer

In der aktuellen Ausgabe 04/2009 des Newsletters "Informationen rund um Ihr Wirtschaftsleben" informiert die WKS-Gruppe unter anderem über die Entscheidung der Regierung zur Kfz-Steuer.

Der Bundestag hat die Reform der Kraftfahrzeugsteuer beschlossen. Für ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassene Pkw setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Komponenten zusammen.Die ökologische Komponente orientiert sich an dem CO2-Ausstoß, wobei eine Basismenge steuerfrei bleibt. Die Basismenge beträgt 120 g/km bis zum Jahr 2011, 110 g/km in den Jahren 2012/2013 und 95 g/km ab dem Jahr 2014. Für einen die Basismenge übersteigenden CO2-Ausstoß fallen 2 Euro je g/km an. Ergänzend wird es einen hubraumbezogenen Sockelbetrag geben. Für Otto-Motoren müssen 2 Euro je angefangene 100 cm3, für Diesel-Motoren 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 bezahlt werden. Für Pkw mit Diesel-Motor, die die Euro-6-Abgasnorm erfüllen, gilt in den Jahren 2011-2013 eine befristete Steuerbefreiung von 150 Euro. Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen worden sind, werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. 2013 soll für diese Fahrzeuge eine Umstellung nach der neuen Systematik erfolgen. Die Einzelheiten stehen jedoch noch nicht fest. Weitere Themen des Newsletters sind: • Steuerentlastung durch Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland • Schadensersatz wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der Einkommensteuer • Zuschläge ohne tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nicht steuerfrei • Zehnjähriger Erdienungszeitraum auch bei Erhöhung einer Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer • Kein Krankengeld für freiwillig Versicherte ohne positives Arbeitseinkommen

Veröffentlicht am: 6. Mai 2009