Steuertipps im aktuellen WKS-Newsletter

In der aktuellen Ausgabe 03/2009 des Newsletters "Informationen rund um Ihr Wirtschaftsleben" informiert die WKS-Gruppe unter anderem über Besteuerung der Altersrenten.

Eines der Themen im aktuellen WKS-Newsletter ist die Besteuerung der Altersrenten, die als verfassungsmäßig eingestuft wurde. Zum 1. Januar 2005 ist die Besteuerung der Alterseinkünfte neu geregelt worden. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus berufsständischen Versorgungswerken werden ab 2040 voll besteuert. Bis dahin wird der steuerpflichtige Anteil der Renten jährlich erhöht. Dabei richtet sich die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils nach dem Jahr des Renteneintritts. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die vom Gesetzgeber vorgenommene Umstellung auf das System der nachgelagerten Besteuerung verfassungsgemäß ist. Dem Gesetzgeber müsse bei der Regelung komplexer Sachverhalte eine gröbere Typisierung und Generalisierung zugestanden werden. Weitere Themen des Newsletters sind: • Keine Versteuerung des Nutzungsvorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Dienstfahrzeug bei Vorlage einer Jahres-Bahnfahrkarte • Nachzahlungszinsen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen • Schulgeld für berufsbildende Schulen keine Sonderausgaben • Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen • Verlustvortrag kann trotz rechtskräftigem Einkommensteuerbescheid festgestellt werden

Veröffentlicht am: 23. März 2009
Kategorie: Verbraucher / Recht