Der Steuertipp:

In der aktuellen Ausgabe 02/2009 des Newsletters "Informationen rund um Ihr Wirtschaftsleben" informiert die WKS-Gruppe unter anderem über Aufwendungen für Seminare als Werbungskosten.

An die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Seminare legt die Verwaltung strenge Maßstäbe an. Seminarteilnehmer können Aufwendungen als Werbungskosten nicht abziehen, wenn in den Seminaren für Arbeitnehmer auch Fähigkeiten vermittelt werden, die nicht nur beruflich, sondern auch im Privatleben verwendet werden können. In zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs wird eine andere Auffassung vertreten, die die Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen erheblich erweitert. Das Gericht verlangt also grundsätzlich einen konkreten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Ist dieser gegeben, kommt der Frage, ob solche Fähigkeiten auch im privaten Bereich verwendet werden können, nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Auch die Vermittlung von Allgemeinwissen im Rahmen solcher Seminare ist für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen nicht ausschlaggebend, wenn dieses Wissen für die Maßnahme insgesamt zwingende Voraussetzung ist. Außerdem ist nach Auffassung der Verwaltung ein homogener Teilnehmerkreis weitere Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit. Das Gericht stellt hierzu fest, dass dies auch dann gegeben ist, wenn die Teilnehmer unterschiedlichen Berufsgruppen angehören, aber auf Grund der Art dieser beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben. Über weitere Themen aus dem Wirtschaftsleben informiert der monatliche Newsletter der WKS-Gruppe.

Veröffentlicht am: 20. Februar 2009
Kategorie: Verbraucher / Recht